Ergotherapie kommt bei Kindern und Jugendlichen angefangen vom Säuglingsalter zum Einsatz, wenn sie in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und damit eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Kindes und seiner Familie droht oder bereits besteht. Für jeden einzelnen Patienten werden anhand der ärztlichen Diagnose und der ergotherapeutischen Anamnese (Befunderhebung) Wege der Intervention (Behandlung und Beratung, auch zur Prävention) verfolgt.
Im Bereich der Pädiatrie ist der Einbezug der Angehörigen und Bezugspersonen in allen Fragen der Behandlung von höchster Bedeutung. Ziel ist immer die größtmögliche Förderung des Kindes, seiner altersgemäßen Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit.
Häufig bestehen Störungen des Bewegungsablaufs in Folge von Hirnschädigungen, vielfach auch Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen (Grobmotorik und Feinmotorik). Hierdurch ist oft die Koordination beeinträchtigt, sodass Tätigkeiten nur bedingt oder überhaupt nicht ausgeführt werden können. Sinnesbehinderungen und Beeinträchtigungen der kognitiven Entwicklung im Zusammenhang mit Wahrnehmungsstörungen, z. B. auditive Wahrnehmung (Hörfähigkeit) und visuelle Wahrnehmung (Sehfähigkeit), führen wiederum zu Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit. Das große Spektrum der Krankheitsbilder und Diagnosen in der Pädiatrie beinhaltet sowohl pränatale (vorgeburtliche) Syndrome (z. B. Trisomie 21) als auch psychische Erkrankungen (z. B. Essstörungen) und bietet viele Entwicklungschancen, die in der Ergotherapie genau erfasst und verfolgt werden.
(Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. Stand Mai 2015)
Des Weiteren behandeln wir im pädiatrischen Bereich Kinder und Jugendliche unter anderem mit folgenden Auffälligkeiten:
Die ergotherapeutische Behandlung vom Säuglings- bis zum Jugendalter erfolgt in Anlehnung an das Wunstorfer Konzept. In einer ausführlichen Befundaufnahme mit Ihnen und ihrem Kind werden die Ziele gemeinsam festgelegt. Zielsetzungen erfolgen stets alltagsnah und betätigungsorientiert, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen. Bei Bedarf und nach individueller Absprache wird das Umfeld des Kindes oder Jugendlichen (Kita, Schule etc.) gezielt miteinbezogen.
Zusätzlich können folgende Behandlungsansätze-individuell auf die Fragestellung und die Zielstellung von Kind und Eltern ausgerichtet- angeboten werden:
Die Therapien erfolgen zunächst als Einzelverordnung. Gruppentherapien erfolgen erst nach einer erfolgten Einzeltherapie je nach Indikation und nach individueller Absprache.